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  • Was bringt ein Tridem (3-Achser) Fahrwerk?
    Wie so oft haben auch Tridem Fahrwerke ihre Vor- und Nachteile speziell im Vergleich zu Tandem Fahrwerke: Vorteile: Bessere Lastverteilung durch größere Auflagefläche und somit kürze Überhänge vor und hinter dem Fahrwerk. Bessere Bremswirkung durch die zusätzliche gebremste Achse/Räder = Kürzerer Bremsweg, schonender für das Zugfahrzeug. Zusätzliche Achslast und Reifenlast sorgen für mehr Reserven und sind somit Materialschonender (Achtung! Das Gesamtgewicht bleibt bei 3.500 kg) Nachteile: Die Nutzlast verringert sich durch die dritte Achse um ca. 80 bis 120 kg (je nach Modell) . Höhere Wartungskosten, Bremsanlage, Bereifung Händisch schwer rangierbar durch höheren Wiederstand
  • Was ist der Unterschied zwischen Tieflader und Hochlader
    Tieflader: Beim Tieflader sitzt die Ladefläche zwischen den Rädern, wodurch eine geringe Ladehöhe trotz großer Räder ermöglicht wird. Die großen Räder in der Kombination mit dem tiefen Schwerpunkt zwischen den Rädern sorgen für ein ruhigeres Fahrverhalten und optimale Straßenlage. Durch die fix stehenden Seitenbordwände ist ein seitliches Be- und Entladen mit dem Gabelstapler nicht bzw. nur bedingt möglich. Durch die leichtere Rahmen-/Bordwandkonstruktion ist der Tieflader günstiger in der Anschaffung. Hochlader: Beim Hochlader befindet sich die Ladefläche über den Rädern, wodurch die größtmögliche Ladebreite gegeben ist. Die Gesamtbreite des Hochladers ist nur um die Bordwände inkl. Verschlüsse breiter als die Ladefläche. Die Bordwände sind 4-seitig klapp- und abnehmbar und somit kann der Hochlader problemlos mit einem Gabelstapler beladen werden. Für eine bessere Straßenlage kann der Schwerpunkt des Hochladers durch verschiedene Fahrwerkshöhen und Bereifungen nach unten korrigiert werden. Durch die stabile Rahmenkonstruktion ist der Hochlader auch für hohe Lasten geeignet.
  • Die Anhängelast meines Zugfahrzeuges ist geringer als das Gesamtgewicht des Anhängers - darf ich den Anhänger trotzdem Ziehen?
    Ja, Sie dürfen den Anhänger benützten, allerdings darf das momentane Gewicht des Anhängers (Eigengewicht + Zuladung) die Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschreiten! Beispiel: Die gebremste Anhängelast vom Zugfahrzeug beträgt 2.000 kg. Der Anhänger hat ein höchst zul. Gesamtgewicht von 2.700 kg In diesem Fall darf der Anhänger vom Zugfahrzeug gezogen werden. Das momentane Gewicht (Anhänger + Zuladung) dürfen die gebremste Anhängelast von 2.000 kg nicht überschreiten.
  • Ich habe meinen Typenschein verloren was kann/muss ich jetzt tun?
    A) Bei erstmaliger Zulassung (Anmeldung) nach dem 01. Juli 2007 Bei Fahrzeuge die nach dem 1. Juli 2007 erstmalig zugelassen wurden, wird KEIN Duplikat ausgestellt. Hier erhalten sie einen Datenauszug direkt bei ihrer Versicherung (Zulassungsstelle bzw. Anmeldestelle). Bitte daher dort "persönlich" vorsprechen. B) Bei erstmaliger Zulassung (Anmeldung) vor dem 1. Juli 2007 1.) Verlustanzeige: • Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes bei der Zulassungsbehörde. • Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erforderlich. 2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung: • Wird von der BH (Bezirkshauptmannschaft) oder • in Großstädten von der Landespolizei Direktion ausgestellt. Der Antragsteller muss persönlich - mit Lichtbildausweis und Verlustanzeige - vorsprechen 3.) Ansuchen um Duplikat Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim (so noch vorhanden) offiziellen Generalimporteur oder bei der jeweils zuständigen Landesregierung (Abteilung Verkehr) ein Duplikat anfordern. Für Fahrzeuge deren erstmalige Genehmigung vor mehr als 10 Jahren erteilt wurde, wird KEIN Duplikat mehr ausgestellt! Für diese Fahrzeuge muss eine "Einzelgenehmigung" durchgeführt werden. Erfolgt durch die zuständige Landesregierung (Abteilung Verkehr).
  • Führerscheinklasse - welchen PKW Anhänger darf ich mit meinem Zugfahrzeug und Führerschein ziehen?
    Grundsätzlich gibt es bei den Führerscheinklassen im PKW-Bereich 3 unterschiede: Führerscheinklasse "B" max. Gesamtgewicht 3.500 kg Führerscheinklasse "B" mit "Code 96" max. Gesamtgewicht 4.250 kg Führerscheinklasse "BE" max. Gesamtgewicht 7.000 kg Aber was darf wie gezogen werden? Leichte Anhänger bis 750 kg Höchstzulässigem Gesamtgewicht, Fahrzeugklasse O1 (ungebremst und gebremst) Dürfen unabhängig von der Führerscheinklasse immer gezogen werden. Mit der Führerscheinklasse "B" darf ein Kraftfahrzeug bis 3.500 kg (HzG) einen leichten Anhänger bis 750 kg (HzG) immer mitnehmen. Daraus ergibt sich eine Zuggesamtmasse von max. 4.250 kg (HzG). Schwere Anhänger über 750 kg Höchstzulässigem Gesamtgewicht, Fahrzeugkasse O2 Dürfen mit der Führerscheinklasse "B" nur dann gezogen werden, sofern die beiden Höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet nicht mehr als 3.500 kg ergeben. ACHTUNG! Hier gelten die im Zulassungsschein unter Feld "F2" eingetragenen Gesamtgewichte und NICHT das momentane Gewicht (Eigengewicht + Ladung)! Führerscheinklasse "B" mit "Code 96" (4.250 kg Gesamtgewicht) Hier dürfen die beiden Höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger zusammengerechnet nicht mehr als 4.250 kg ergeben. ACHTUNG! Hier gelten die im Zulassungsschein unter Feld "F2" eingetragenen Gesamtgewichte! Führerscheinklasse "BE" (7.000 kg) Bei der Führerscheinklasse "BE" dürfen sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger 3.500 kg Höchstzulässiges Gesamtgewicht haben. Bei voller Ausschöpfung ergibt dies dann ein Zuggesamtgewicht von 7.000 kg (HzG) WICHTIGER HINWEIS! Bitte beachten Sie, dass die im Zulassungsschein angegebene Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht überschritten werden darf! Diese finden Sie im Zulassungsschein in den Feldern O1 (Anhängelast gebremst) und O2 (ungebremst.
  • Wie schnell darf ich mit meinem Anhänger Fahren?
    Für leichte Anhänger bis 750 kg gilt: - Ortsgebiet: 50 km/h - Freilandstraße: 100 km/h - Autobahn/Schnellstraße: 100 km/h Für schwere Anhänger über 750 kg, Führerscheinklasse "B" tauglich gilt: - Ortsgebiet: 50 km/h - Freilandstraße: 80 km/h - Autobahn/Schnellstraße: 100 km/h Für schwere Anhänger über 750 kg, bei denen die Führerscheinklasse "BE" oder "Code 96" erforderlich ist: - Ortsgebiet: 50 km/h - Freilandstraße: 70 km/h - Autobahn/Schnellstraße: 80 km/h
  • Die Werte der Stützlasten von Anhänger und Zugfahrzeug stimmen nicht überein - darf ich trotzdem mit dem Anhänger fahren?
    Ja, auch wenn die in den Zulassungsscheinen eingetragenen Werte der Stützlasten nicht übereinstimmen, dürfen Sie den Anhänger mitführen. Hier ist allerdings zu beachten, dass bei abweichenden Stützlasten immer der geringere Wert als maximale Stützlast gilt und dieser bestmöglichst ausgenutzt werden soll. Beispiel: Das Zugfahrzeug hat eine eingetragene Stützlast von 75 kg. Der Anhänger hat eine eingetragene Stützlast von 100 kg Der Anhänger muss so beladen werden, dass die geringere Stützlast (75 kg vom Zugfahrzeug) nicht überschritten wird. Die momentane Stützlast des Anhängers lässt sich über eigene Stützlastwaagen, Personenwaagen mit Kantholz oder Stützräder mit integrierten Stützlastwaagen ermitteln.
  • Benötige ich auf meinem Anhänger Winterreifen?
    PKW Anhänger sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Sollte jedoch Ihr Zugfahrzeug mit Spikesreifen ausgestattet sein, müssen solche auch am Anhänger montiert werden. Die höchste zulässige Achslast des Anhängers darf dabei 1.800 kg nicht übersteigen. In der Regel werden unsere Anhänger mit Ganzjahresreifen (M+S) ausgeliefert. In seltenen Fällen, meistens bei Verwendung von Alu Felgen, kann es vorkommen, dass diese auch auf Sommerreifen ausgeliefert werden.
  • Steckerbelegungsplan 7/13 polig
    WICHTIG! Überprüfen Sie unbedingt vor Fahrtantritt, nach der Montage des Steckers, die Richtigkeit der Funktionen!

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Wir freuen uns auf Ihr Anliegen!

LEIRICH GmbH & Co KG

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